Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Statt der Einheitswerte werden dann in den meisten Bundesländern die Grundsteuerwerte der Besteuerung zugrunde gelegt, in einigen Bundesländern nur die Fläche. Jeder Eigentümer eines Grundstücks muss daher im Jahr 2022 Jahr eine Steuererklärung abgeben. Grundsätzlich muss der Immobilieneigentümer bzw. der Wohnungseigentümer die Steuererklärung abgegeben, nicht der WEG-Verwalter. Damit die Finanzämter ausreichend Zeit haben, die Werte zu berechnen, sollen die Steuerklärungen bereits vom 1. Juli bis Ende Oktober 2022 abgegeben werden. Die Erklärungen müssen dem Finanzamt elektronisch per ELSTER übermittelt werden. Wer bei Elster noch nicht registriert ist, sollte dies bald beantragen, da die Registrierung einige Zeit in Anspruch nimmt (https://www.elster.de/portal/registrierung-auswahl). Eine persönliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung wird nicht erfolgen. Es wird lediglich eine öffentliche Bekanntmachung geben.

© 2024 Immobilien Jugan